Geschäftsbedingungen
Hier können Sie die
Geschäftsbedingungen runterladen (PDF 90K)
Definitionen:
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Geschäftsbedingungen
sorgfältig durchzulesen, da sie die Grundlage für Ihren Vertrag mit
Alpha Translations Canada Inc., im Folgenden “die Agentur” genannt,
bilden. Mit der Erteilung Ihres Auftrags an Alpha Translations
Canada Inc. gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als
anerkannt.
1 - Allgemeines:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsverhältnisse zwischen Alpha Translations Canada Inc. (“der
Agentur”) und dem Kunden und ersetzen alle Geschäftsbedingungen, auf
die sich der Kunde bezieht, die er vorbringt oder auf die er sich
stützt, es sei denn, die Agentur stimmt der Geltung solcher
Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.
2 – Angebote, Vertragsabschlüsse:
2.1 Alle von der Agentur unterbreiteten Angebote und
Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die Agentur behält sich das
Recht vor, Angebote und Liefertermine zu korrigieren oder aufzuheben,
falls der Agentur nicht vor Abgabe des Angebots die Möglichkeit
gegeben wurde, den gesamten Quelltext zu beurteilen, oder falls nach
Erhalt des ersten Angebots an dem Text Änderungen und/oder Zusätze
durch den Kunden erfolgt sind.
2.2 Die mündliche oder schriftliche Annahme eines von der Agentur
unterbreiteteten Angebots oder Kostenvoranschlags durch den Kunden
begründet einen Vertrag. Falls kein Angebot vorgelegt wurde, wird
ein Vertrag durch die schriftliche Bestätigung der Projektannahme
durch die Agentur begründet.
2.3 Falls der Kunde im Namen eines Dritten handelt, muss der Kunde
dies in seinem Auftrag mitteilen und falls abweichend, den Namen,
die Anschrift und die Rechnungsadresse dieses Dritten angeben.
2.4 Alle im Namen der Agentur durch deren Mitarbeiter oder Vertreter
getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3 – Änderung oder Stornierung von Aufträgen:
3.1 Alle Änderungen oder Zusätze, die an dem Text erfolgen, nachdem
das Projekt der Agentur übertragen wurde, gelten als Zusatztext und
werden zu dem gleichen Satz berechnet, wie die ursprüngliche
Übersetzung. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Ausführung
von Aufträgen abzulehnen, falls der Kunde sich nicht bereit erklärt,
die Zusatzkosten für die Änderungen zu zahlen. Alle Änderungen an
dem endgültigen und genehmigten Quellmaterial nach dem Beginn der
Übersetzung haben sowohl Zusatzkosten als auch möglicherweise eine
Verzögerung der Lieferung der Übersetzung zur Folge.
3.2 Falls ein Auftrag für eine Sprachdienstleistung storniert wird,
während diese Dienstleistung bereits ausgeführt wird, muss der Kunde
die Agentur nach dem Umfang der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten
Arbeiten entschädigen. Sobald die Zahlung für die erbrachte
Dienstleistung erfolgt, stellt die Agentur dem Kunden die bereits
ausgeführten Arbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr
für deren Qualität. Die Agentur behält sich das Recht vor, dem
Kunden die für Recherchearbeiten oder andere Investitionen zur
Ausführung des Projekts entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen
und der Kunde verpflichtet sich zu deren Zahlung.
3.3 Falls die Agentur für die Ausführung des Auftrags Ressourcen
reserviert hat, wofür sie eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist,
kann sie dem Kunden eine anteilige Gebühr für den nicht ausgeführten
Teil der Arbeiten in Rechnung stellen.
4 – Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung:
4.1 Die Agentur verpflichtet sich, die Aufträge des Kunden in
kompetenter und fachgerechter Weise auszuführen.
4.2 Die Agentur behandelt alle vom Kunden erhaltenen Informationen
streng vertraulich und verlangt das Gleiche auch von ihren
Mitarbeitern. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verletzungen
der Geheimhaltungspflicht durch ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer,
solange der Nachweis erbracht werden kann, dass angemessene
Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Geheimhaltung
ergriffen wurden.
4.3 Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer mit der Ausführung
des Auftrags (ganz oder teilweise) zu beauftragen, vorausgesetzt,
dass die Agentur angemessene Maßnahmen zum Schutz des
Geheimhaltungsrechts des Kunden ergreift.
4.4 Die Agentur verpflichtet sich, bindende Vertraulichkeits- und
Geheimhaltungsvereinbarungen mit allen Subunternehmern und
Mitarbeitern abgeschlossen zu haben.
4.5 Der Kunde erklärt sich bereit, auf etwaiges Ersuchen der
Agentur, zusätzliche Informationen, Dokumentationen oder sonstiges
Referenzmaterial in Bezug auf die in Auftrag gegebene
Sprachdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung
von solchem Material und/oder Informationen an die Agentur erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Kunden.
4.6 Die Agentur und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
geschäftlichen, urheberrechtlich geschützten und sonstigen
vertraulichen Informationen der anderen Partei, die einer der beiden
Parteien sowohl während der Geschäftsbeziehung als auch nach
Beendigung dieser besagten Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng
vertraulich zu behandeln. Beide Parteien verpflichten sich,
besondere Sorgfalt walten zu lassen, damit solche Informationen
gegenüber Dritten, die nicht in Angelegenheiten der
Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und dem Kunden einbezogen
sind, geheim gehalten werden. Alle vertraglichen Vereinbarungen
zwischen dem Kunden und der Agentur müssen sicher aufbewahrt und vor
unbefugtem Zugriff geschützt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung
bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder der
vertraglichen Vereinbarung(en) bestehen.
5 – Lieferfrist und -termin:
5.1 Alle angegebenen Liefertermine sind als vorläufig anzusehen,
sofern nicht oder bis der Kunde eine ausdrückliche schriftliche
Bestätigung von der Agentur erhalten hat. Die Agentur verpflichtet
sich, den Kunden unverzüglich über alle Umstände in Kenntnis zu
setzen, die einen vereinbarten Liefertermin und/oder -zeitpunkt
verzögern könnten.
5.2 Sollte die Agentur aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen
nicht in der Lage sein, den Liefertermin oder -zeitpunkt
einzuhalten, der dem Kunden schriftlich bestätigt wurde, und soweit
dem Kunden eine solche Verzögerung nicht zuzumuten ist, hat der
Kunde das Recht, das Projekt zu stornieren. In solchen Fällen ist
die Agentur jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz
verpflichtet.
5.3 Mit der Hinterlegung im Internetportal oder der Übertragung per
E-Mail, Fax, Modem oder über das Internet, oder mit der Übergabe der
Lieferung an einen Spediteur gilt die Lieferung als erfolgt, womit
das Risiko auf den Kunden übergeht. Die Agentur bewahrt eine Kopie
des Produkts für einen Zeitraum von einem Jahr auf und stellt dem
Kunden kostenlos eine weitere Kopie zur Verfügung, falls seitens des
Kunden ein Verlust oder Schaden daran entsteht.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, mit der Agentur zusammenzuarbeiten
und diese bei der Durchführung des Sprachprojekts zu unterstützen,
um die Gewährleistung einer professionellen und rechtzeitigen
Ausführung zu erleichtern.
6 – Preise und Zahlung
6.1 Die angegebenen Preise und/oder Sätze gelten nur für Produkte
oder Dienstleistungen entsprechend der ursprünglichen
Spezifikationen.
6.2 Vorbehaltlich der Angabe angemessener Gründe ist die Agentur
berechtigt, den vereinbarten Preis oder Satz anzupassen, falls
zusätzliche Arbeiten erforderlich werden oder unvorhergesehene
Kosten entstehen, die zu Beginn des Projekts noch nicht abzusehen
waren.
6.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verpflichtet sich
der Kunde, die Rechnungen bei Erhalt netto und in voller Höhe zu
zahlen, und zwar in der vereinbarten Währung und ohne jeden Abzug.
Bei Projekten mit großem Volumen oder langfristigen Aufträgen behält
sich die Agentur das Recht vor, basierend auf den vereinbarten
Bedingungen, periodische Abschlagzahlungen zu verlangen.
6.4 Verspätete Zahlungen werden mit einem Verzugszins von 24% per
annum belegt. Erfolgt die Zahlung nicht am Fälligkeitstag, werden
die Verzugszinsen erhoben, ohne dass es einer Inverzugsetzung
bedarf.
6.5 Die Agentur kann jederzeit von einem Kunden die Bereitstellung
einer Sicherheit für die Zahlung verlangen.
7 – Qualitätsbeanstandungen und Streitigkeiten
7.1 Sollte der Kunde eine Qualitätsbeanstandung an einem von der
Agentur gelieferten Produkt haben, muss er diese innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt des besagten Produkts schriftlich anzeigen. Die
Anzeige einer Qualitätsbeanstandung entbindet den Kunden jedoch
nicht zwangsläufig von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2 Wird innerhalb der in Absatz 7.1 oben festgesetzten Frist keine
Qualitätsbeanstandung angezeigt, gilt das Produkt oder die
Dienstleistung als vollständig angenommen. Nimmt die Agentur auf
Wunsch des Kunden Änderungen an einem Teil des übersetzten oder
bearbeiteten Textes vor, stellt dies keineswegs eine Anerkenntnis
seitens der Agentur dar, ein minderwertiges Produkt geliefert zu
haben.
7.3 Im Falle einer berechtigten Qualitätsbeanstandung muss der
Agentur eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Ersatz des
Produkts oder der Dienstleistung eingeräumt werden. Falls es nicht
angemessenerweise von der Agentur erwartet werden kann, die
erforderlichen Nachbesserungen oder den Ersatz zu leisten, hat die
Agentur die Möglichkeit, dem Kunden einen Preisnachlass zu gewähren.
7.4 In Übereinstimmung mit Absatz 7.3, muss der Kunde der Agentur
zuerst die Möglichkeit geben, ein Produkt oder eine Dienstleistung
mit einer berechtigten Qualitätsbeanstandung zu überarbeiten,
korrigieren, nachzubessern oder zu ersetzen, bevor er das Produkt
einem Außenstehenden zur Durchsicht überlässt.
7.5 Falls der Kunde den Teil oder die Teile des Produkts, worauf
sich die Qualitätsbeanstandung bezieht, selbst bearbeitet hat oder
in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, ist die Agentur nicht
verpflichtet, das Produkt nachzubessern oder zu ersetzen und/oder
dem Kunden die durch eine solche Überarbeitung entstandenen Kosten
zu erstatten, und zwar ungeachtet, ob der Kunde das Produkt
anschließend einem Dritten übergeben hat oder nicht.
8 – Haftung, Schadloshaltung
8.1 Die Haftung der Agentur übersteigt in keinem Fall den für das
fragliche Produkt in der Rechnung oder im Angebot ausgewiesenen
Betrag, ausschließlich der geltenden Steuern. Die Agentur ist unter
keinen Umständen haftbar für andere Formen von Schäden, wie
Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Verluste aufgrund von
Verzögerungen.
8.2 Eine Mehrdeutigkeit des Quellmaterials entbindet die Agentur von
jeglicher Haftung.
8.3 Der Kunde übernimmt alle Kosten und/oder Schadens- oder
Verlustrisiken infolge von Schäden, die sich aus der Entscheidung
ergeben, ob ein zu übersetzender/bearbeitender Text oder die durch
die Agentur erstellte übersetzte/bearbeitete Version dieses Textes
verwendet wird.
8.4 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Schäden an
oder den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der
Kunde zur Verfügung gestellt hat, um die Fertigstellung des Projekts
zu erleichtern. Ferner übernimmt die Agentur keinerlei Haftung in
Bezug auf Kosten und/oder Schäden, die entstehen durch (a) die
Nutzung von Informationstechnologie und Telekommunikationsmitteln,
(b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern, oder (c)
Computerviren in den von der Agentur gelieferten Dateien oder
Datenträgern.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur gegenüber allen
Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung des
Produkts oder der Dienstleistung ergeben und schließt damit jede
Haftung der Agentur aufgrund dieses Absatzes aus.
9 - Vertragsauflösung & Höhere Gewalt
9.1 Sobald der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sowie
im Falle eines Konkurses, Moratoriums oder der Liquidation des
Unternehmens des Kunden, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag
entweder aufzulösen (ganz oder teilweise) oder dessen Ausführung
zurückzustellen, ohne dass Schadenersatzansprüche seitens des Kunden
geltend gemacht werden können. In solchen Fällen ist die Agentur
ferner dazu berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen.
9.2 Falls die Agentur aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen
nicht in der Lage sein sollte, ihren Verpflichtungen nachzukommen,
ist sie berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Schadenersatzpflicht
aufzulösen. Solche Umstände beinhalten, sind aber nicht beschränkt
auf: Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Behinderung
und Verzögerung des Transports, staatliche Maßnahmen, Unterbrechung
des Dienstes von Internet-Providern und andere Fälle höherer Gewalt.
9.3 Sollte die Agentur aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, die
weitere Ausführung des Vertrages einzustellen, ist der Kunde dennoch
zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten sowie
aller entstandenen Kosten und Aufwendungen verpflichtet.
10 - Urheberrecht
10.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, behält
sich die Agentur das Urheberrecht an allen von der Agentur
erstellten Übersetzungen oder anderen Texten vor. Bei Zahlung des
vollen Rechnungsbetrags, in Übereinstimmung mit den
Zahlungsbedingungen der Agentur, geht das Urheberrecht an einem
Produkt auf den Kunden über. Die Verwendung eines Produkts vor
Erhalt der vollständigen Zahlung wird als uneingeschränkte und
vorbehaltlose Annahme des Produkts angesehen.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur gegenüber allen
Ansprüchen Dritter in Bezug auf eine angebliche Verletzung von
Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder sonstigen
geistigen Eigentumsrechten in Zusammenhang mit der Ausführung des
Vertrags schadlos zu halten.
11 – Anwendbares Recht
11.1 Alle Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich der
Gerichtsbarkeit von Alberta, Kanada.
|



"Alpha Translations ist Ihr Spezialist für Übersetzungen
und Sprachberatung. Wir machen uns unseren größten Vorteil
zu Nutze - die Zeit - und liefern so hochwertigste Übersetzungen
für Unternehmen auf der ganzen Welt."

|